Die Zwei-Phasen-Ausbildung
Seit dem 01.12.2005 wird der Führerausweis, nach bestandener praktischer Führerprüfung, drei Jahre auf Probe ausgestellt.
Wichtige Fakten in Kürze
- Nach bestandener Führerprüfung erhält man den Führerausweis 3 Jahre auf Probe.
- Innerhalb von drei Jahren nach bestandener Führerprüfung müssen zwei weiterbildende Kurse besucht werden (Total 16 Stunden).
- Der 1. Tag sollte innerhalb von 6 Monaten und der 2. Tag innerhalb der Probezeit absolviert werden.
- Beim erstmaligen Entzug der Führerausweis wird die Probezeit um ein Jahr verlängert.
- Sollte der Führerausweis zum zweiten Mal innerhalb der Probezeit entzogen werden, wird der Führerausweis annulliert. Zum neuen Gesuch muss ein verkehrspsychologisches Gutachten vorliegen.
- Wer die Weiterbildungskurse innerhalb der Probezeit nicht absolviert, verliert die Fahrberechtigung. Somit kann der unbefristete Führerausweis nicht ausgestellt werden.
- Für einen neuen Lernfahrausweis muss wieder ein neues Gesuch gestellt werden.
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